Noch sind unsere Felder nahezu frei von Gentechnik. Doch das soll sich nach Plänen von Landwirtschaftsminister Horst Seehofer jetzt ändern. Er will dem von Rot-Grün erlassene Gentechnik-Gesetz die Zähne ziehen.
Gentech-Landwirte haften bisher, wenn durch den Anbau von Gentech-Pflanzen genmanipuliertes Erbgut auf die Felder eines gentechnikfrei wirtschaftenden Nachbarn gelangt. Ist kein direkter Verursacher feststellbar, haften alle „Gentech-Bauern“ in der direkten Umgebung. Über ein zentrales Standortregister für Gen-Felder kann ermittelt werden, wo genmanipulierte Pflanzen wachsen.
Aufgrund der hohen Risiken des Gentechnikanbaus weigern sich Versicherungen und Gentechnikkonzerne, für eventuelle Schäden zu haften.
Auf Druck der Gentech-Konzerne wie Monsanto und BASF hat Seehofer nun angekündigt, durch eine Neufassung des Gentechnikgesetzes die strengen Haftungsregeln auszuhöhlen. Noch liegt der Gesetzesvorschlag nicht vor, doch es zeichnen sich extreme Einschnitte zu Lasten der gentechnikfreien Landwirtschaft bei Haftung, Sicherheit und Transparenz ab.“
ab geht es zu www.stoppt-seehofer.de
Zehn Argumente für sauberes Saatgut
1. Die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung und Möglichkeit der Rückholung von GVOs wird praktisch verunmöglicht, wenn Bauern und zuständige Behörden nicht mehr wissen wo über GVOs angebaut werden. Auch die gesetzlich mögliche Beschränkung der Zulassung von GVOs auf bestimmte Gebiete oder Anbaumethoden würde praktisch unmöglich.
2. Da Saatgut sich vermehrt, können kleine Ausgangsmengen zu massiver Verbreitung führen.
3. Die Kennzeichnung von Saatgut dient deshalb nicht allein der Verbraucherinformation und Wahlfreiheit, sondern ist die Voraussetzung für das gesetzlich vorgeschriebene Zulassungsverfahren und Risiko-Management
4. Wenn in allem Saatgut eine gewisse Menge an GVOs angenommen werden muß, sind Landwirte, Lebensmittelhersteller, -verarbeiter und -händler gezwungen auch sämtliche Rohstoffe und Produkte daraufhin zu untersuchen, ob die jeweilige Verunreinigung nicht bereits den Grenzwert für die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung (maximal 0,9 %) überschreitet.
a. Das wird die Kosten gentechnikfreier Produktion massiv erhöhen und denen aufbürden, die auf Gentechnik verzichten wollen
b. Da die Erntemengen die Saatgutmengen um das 5 bis 150-fache übersteigen würden die Test- und Kontrollkosten ohne Not um Größenordnungen nach oben getrieben
5. Die Einrichtung gentechnikfreier Regionen und Zonen würde ohne gentechnikfreies Saatgut praktisch unmöglich
6. Saatgutunternehmen haben hochentwickelte Systeme für die Reinheitskontrolle ihrer Produkte. Sie müssen darüber hinaus ohnehin das Saatgut auf GVO-Spuren untersuchen. Die Richtlinie würde also dazu führen, dass wichtige Informationen, die diesen Unternehmen vorliegen den Landwirten mutwillig vorenthalten werden
7. Sollten GVOs in Zukunft kommerziell angebaut werden, wären weitere Verunreinigungen unvermeidlich. Bei einer Grundverunreinigung des Saatgutes müsste ein erheblich höherer Aufwand getrieben werden, um zu vermeiden, dass die Ernte der benachbarten Felder nicht ebenfalls als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden muß. Koexistenz zwischen GVO-Anbau und gentechnikfreier Landwirtschaft würde noch schwieriger und kostenintensiver, Haftungsfragen würden noch komplizierter.
8. Bio-Bauern, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, auf GVOs zu verzichten, könnten das gentechnisch verunreinigte, konventionelle Saatgut weder in der Produktion noch in der Züchtung einsetzen. Eine vollständig abgetrennte biologische Saatgutproduktion und -entwicklung wäre von ihnen andererseits kaum zu finanzieren. Sie würden bewusst und massiv geschädigt und könnten bestimmte Feldfrüchte möglicherweise gar nicht mehr anbauen.
9. Das Recht der Landwirte, Saatgut nachzuzüchten, würde wegen der Gefahr einer Anreicherung gentechnischer Verunreinigung erheblich eingeschränkt, zum Vorteil der Saatgutunternehmen und zum Nachteil der Landwirte und der Vielfalt auf den Äckern.
10. Saatgut-Tests der zuständigen Behörden haben in den vergangenen Jahren ergeben, dass gentechnische Verunreinigungen oberhalb der verlässlichen Nachweisgrenze von 0,1 % kaum vorkamen, auch nicht in Saatgut, dass aus GVO anbauenden Ländern wie den USA importiert wurde. Auch das Österreichische Saatgut-Gesetz, das jegliche GVO-Verunreinigung verbietet (nicht nur kennzeichnungspflichtig macht) wird seit zwei Jahren problemlos eingehalten. Die Richtlinie würde also ohne Not den gegenwärtig von der Industrie eingehaltenen Standard herabsetzen.
Quelle: http://www.saveourseeds.org
Dr. Motte says:
„Gen-Food Is Not Cool!“