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Berliner Verfassungsgericht: Kita-Volksbegehren ist gültig

die berliner morgenpost schreibt:

„Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat die Ablehnung des Kita-Volksbegehrens durch den (Berliner) Senat für unzulässig erklärt. Geklagt hatten die Initiatoren der Unterschriftensammlung. Sollten sie nun mit einem Volksentscheid erfolgreich sein, kommen auf das Land zusätzliche Kosten in Millionenhöhe zu…

Für das Volksbegehren „Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin“ waren im vergangenen Jahr insgesamt 66.181 Unterstützerunterschriften gesammelt und im Sommer eingereicht worden, 58.270 Stimmen davon sind gültig. Notwendig waren mindestens 20.000.“

weitere infos unter www.volksbegehren-kita.de

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