Neues aus der Welt der anlaßlosen Massendatenspeicherung…
In Kürze entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Klage Irlands gegen die Vorratsdatenspeicherung. Entscheidendes Kriterium wird sein, in welcher Weise die speicherungspflichtigen Diensteanbieter wirtschaftlich belastet werden. Die Massen-Verfassungsbeschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht, an der sich 34.000 Bürger beteiligen, wendet sich vor allem gegen die anlasslose Erfassung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens der gesamten Bevölkerung. Vor diesem Aspekt wurden die Kosten nur wenig beachtet, die den Diensteanbietern in ihrer unfreiwilligen Rolle als Hilfspolizisten der Ermittlungsbehörden entstehen werden. Weiterlesen bei Telepolis…
linkz:
EU-Recht und Vorratsdatenspeicherung
www.vorratsdatenspeicherung.de
Informationen zur Sammel-Verfassungsbeschwerde
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