Konvention – Deutsche UNESCO-Kommission
Die UNESCO-Generalkonferenz hat am 20. Oktober 2005 das „Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ verabschiedet. Das Übereinkommen schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik. Die Konvention trat am 18. März 2007 in Kraft.
Nationale Kulturpolitik und öffentliche Kulturförderung erhalten gegenüber drohenden wettbewerbsrechtlichen Einschränkungen eine neue Legitimität. Kulturpolitische Ziele nationaler Politik können mit internationalen Handelsabkommen (zum Beispiel dem Allgemeinen Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen / GATS) in Einklang gebracht werden. Kernstück des Übereinkommens ist das Recht eines jeden Staates, regulatorische und finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen auf seinem Staatsgebiet zu schützen.
Deutschland hat dieses Übereinkommen am 12. März 2007 ratifiziert. Auf der konstituierenden Vertragsparteienkonferenz im Juni 2007 wurde Deutschland für vier Jahre in das Zwischenstaatliche Komitee gewählt.
link: Portal der UNESCO zur kulturellen Vielfalt

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