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Verfassungsfeinde in der Deutschen Regierung wollen das Grundgestz ändern!

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

I. Die Grundrechte (Art. 1 – 19)

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

DR. MOTTE FRAGT: „FRAU MERKEL, HABEN SIE DIE VERFASSUNGSFEINDE IN IHREM KABINET SCHON ENTLASSEN?“

VERTEIDIGUNG DER MENSCHENRECHTE IST DES BÜRGERS PFLICHT! KOMMT ZUR DEMO AM 22.9. BRANDENBURGER TOR

LINK: http://www.freiheitstattangst.de/


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